Sehr geehrter Herr Peters,
ja, die Wünsche sind oft kreativ, die Realität leider nicht!
Also RS-Türen benötigen einen Verwendbarkeitsnachweis und eine Übereinstimmungserklärung. Basis ist hier ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall. Letzteres ist aber in Ihrem Fall sicherlich nicht zu bekommen, da es alternative Möglichkeiten gibt. Und selber basteln ist nicht!
RS-Türen ohne oder mit Rollenfallenschlösser funktionieren nicht, da wir bei den Türen im Brandfall mit hohem Überdruck rechnen müssen (50 PA) und diese dann öffnen und zu große und gefährliche Leckagen haben. Wenn Sie versuchen diesen Gegendruck über Türschließer zu erzeugen, beommen die Kids die Türen nicht mehr auf (ist aber auch nicht zulässig, da nicht durch Prüfung nachgewiesen).
Um Türen in beide Richtungen öffnen zu können, müssten Sie in Art von Pendeltüren bauen und das funktioniert nicht. Also muss eine Fluchtrichtung gewählt werden. Dies ist ja nach Bau- und Arbeitsschutzrecht durchaus möglich.
Es gibt Hersteller die wechselseitig öffnende RS-2-Türen anbieten, doch da steht Ihnen immer nur die Hälfte in Fluchtrichtung öffnend zur Verfügung. Die andere Hälfte öffnet dann entgegen der Fluchtrichtung.
Hoffe, mal vorerst eine Orientierung gegeben zu haben.
mfg
der Feuerteufel